1. Fahrzeuge:
Für den Transport von Waren der Firma IPC-Road sind gewartete, dichte, trockene und saubere Fahrzeuge zu verwenden.
Die Fahrzeuge sind frei von Schädlingen, Schimmel, Staub und Fremdgerüchen.
Die Fahrzeuge sind servisiert und die Kühlaufbauten entsprechen den gesetzlichen und produkttechnischen Anforderungen
– z.B. ATP-Zertifizierung
Bei Schäden durch eindringende Feuchtigkeit oder anderwertig oben angeführter Kontamination halten wir Sie haftbar.
2.Temperatur:
Für gekühlte bzw. tiefgekühlte Waren darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden – Fahrzeuge sind vorgekühlt zu beladen. Die Einhaltung der Temperaturen ist während des Transports sichergestellt, wird dokumentiert und ist bei Bedarf der Firma IPC-Road jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Die genauen Temperaturvorgaben sind den Lieferpapieren zu entnehmen.
Die eingesetzten Temperaturmessgeräte sind kalibriert und der Kalibriernachweis kann jederzeit der Firma IPC-Road übermittelt werden. Die Waren werden vom Auftragnehmer vor Verladung auf Unversehrtheit und korrekte Temperatur geprüft und dokumentiert.
3.Vorgaben Beförderung:
Der Auftragnehmer garantiert, dass keine stark riechenden Produkte, stark verschmutzte
Baumaterialien, Chemikalien und sonstige Produkte die Kreuzkontamination hervorrufen können, gleichzeitig mit Waren der Firma IPC-Road transportiert werden.
Die Beförderung von Menschen oder lebenden Tieren in der Ladeeinheit ist untersagt!
Die Waren (Food / Non-Food) werden strikt voneinander getrennt transportiert und entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet. Dies gilt auch bei der Be- und Entladung von Ware.
4.Hygiene / Reinigung:
Es gibt Hygienemaßnahmen für das Transportfahrzeug und für dessen Hilfsmittel.
Diese Maßnahmen sind aufgezeichnet und bei Bedarf der Firma IPC-Road zur Verfügung zu stellen.
Eine Reinigungsvorgabe ist vorhanden und wird umgesetzt.
Es werden nur saubere, trockene EURO Paletten in der Qualität A oder B angenommen.
5. Verhaltensweisen Fahrer:
Die Fahrer der Speditionen müssen folgendes beachten:
Bei Pannen und Notfällen hat der Auftragnehmer unverzüglich unter anderem die zuständigen Behörden und unser Büro zu informieren.
6.Lieferzeiten:
Die vereinbarten An- und Auslieferzeiten sind einzuhalten.
Ist die Einhaltung der vorgegebenen, vereinbarten Zeiten nicht möglich, ist unverzüglich Rücksprache mit der Firma IPC-Road zu halten.
7.Produktrückruf,- rücknahme:
Der Umgang von Produktrückrufen, - rücknahmen und Vorfälle, die sich auf die Produktsicherheit und -qualität auswirken, sowie eine
Ansprechperson, welche geschult, befugt, permanent erreichbar (Telefon, email) und sicher im Umgang mit den Systemen ist, wird an IPC-Road übermittelt.
Bei Änderungen wird dies unmittelbar schriftlich – email an qm@ipc-road.com – übermittelt.
Rückruf/Rücknahme – Test werden mindestens jährlich durchgeführt und die Dokumentation darüber kann nach Anforderung an IPC-Road übermittelt werden.
8.Zertifikate:
Ist der Auftragnehmer nach IFS logistik V03 und/oder Bio zertifiziert, so werden die Re-Zertifizierungzertifikate automatisch an IPC-Road übermittel – qm@ipc-road.com . Wird ein Zertifikat zurückgegeben oder das Zertifikat entzogen, verpflichtet sich der AN IPC-Road unmittelbar und sofort schriftlich über den Zustand zu informieren.
9.Beladung, Gewicht:
Der Frachtführer ist für die Einhaltung des zulässigen Gesamt- sowie Achsengewichts verantwortlich, evtl. Sanktionen sind komplett zu Lasten des Frachtführers.
10.Geheimhaltung, Weitergabe von Aufträgen, Einschränkungen
Der Unternehmer verpflichtet sich hinsichtlich jeglicher im Rahmen unserer Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
Kundenschutz gilt als vereinbart!
Die Weitergabe unseres Auftrages an Dritte kann nur nach vorheriger Bekanntgabe von Namen und Adresse und mit unserer Zustimmung erfolgen. Umladung grundsätzlich und Zuladung bei komplett gecharterter Ladeeinheit ist untersagt. Bei Verzögerungen, Zustellhindernissen und sonstigen Problemen sind wir unverzüglich zu informieren.
11.Versicherung:
Sie bestätigen mit der Annahme des Transportauftrages Ihre Frachtführerhaftung durch Versicherung abgedeckt zu haben. Ihr
Versicherungsschutz für den grenzüberschreitenden Verkehr umfasst auch die CMR-Deckung für von Ihnen beauftragte Frachtführer (Subsidiär Haftung). Sie erfüllen alle durch Ihren Haftungsversicherer auferlegten Obliegenheiten (bewachter Parkplatz, Diebstahlsicherungen etc.).
12.Ladungssicherung:
Der Frachtführer hat dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge mit geeigneten Ladungssicherungsmitteln (Sperrstangen, Zurrgurte, Netze, Ketten und Antirutschmatten) an Bord ausgerüstet sind.
Der Fahrer muss das Ladegut bei der Übernahme auf äußerliche Unversehrtheit kontrollieren sowie entsprechende
Ladungssicherungsmaßnahmen durchführen. Während des gesamten Transportweges ist der Frachtführer / Fahrer für die durchgehende Kontrolle bzw. für die ordnungsgemäße Nachsicherung der Ladung verantwortlich.
Auch bei Teilentladungen ist eine entsprechende Ladungssicherung bzw. Nachsicherung bis zur letzten Entladestelle zu gewährleisten.
13.Fahrpersonal, Subunternehmer:
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass die für sein eigenes Fahrpersonal gültigen sozialrechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonst einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie als Auftragnehmer versichern, dass Sie oder die von Ihnen eingesetzten Subunternehmer über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen (Erlaubnis, EU-Lizenz, Drittlandgenehmigungen, Zertifikate) verfügen.
Sie sind verpflichtet, nur Fahrpersonal einzusetzen, das über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügt.
Notwendige Sicherheitsausrüstung sind durch den Auftragnehmer dem Fahrpersonal zur Verfügung zu stellen – zB Sicherheitsschuhe
14.Maut:
Sie als Mautschuldner versichern, die für diesen Transport anfallende Mautgebühr in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu entrichten und die mautpflichtigen Straßen in entsprechendem Umfang auch entsprechend zu nutzen und die Verpflichtungen aus den einschlägigen nationalen Gesetzen inklusive Verordnungen einzuhalten.
15.Lademitteltausch:
Lademittel sind an der Be- und Entladestelle zu tauschen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges auf Ihrem Auftrag angeführt ist.
Alle Lademittelbewegungen sind sowohl vom Absender als auch vom Empfänger unbedingt bestätigen zu lassen.
Die Anzahl der übernommenen Packmittel muss mit den Packmittelangaben im Frachtbrief übereinstimmen.
Nicht getauschte bzw. nicht rechtzeitig zurückgeführte Lademittel werden wir Ihnen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 35,- in Rechnung stellen. Europal. Holz € 20,-/Gitterbox € 95,-/Aufsetzrahmen € 50,- / Kunststoffpaletten Europalettengrösse (H1) 80€,- / E2-Kisten 5,50€ per Stück.
Der vom Auftragnehmer durchzuführende Lademitteltausch ist mit dem vereinbarten Frachtentgelt abgegolten.
Beschädigte Paletten müssen vom Fahrpersonal sofort bei Beladung reklamiert und im Frachtbrief vermerkt werden.
16.Rechnung, Zahlungsbedingungen:
Zusammen mit dem Transportauftrag akzeptieren Sie auch unsere Zahlungsbedingungen.
Rechnungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie vom unterschriebenen CMR und Palettenschein begleitet sind. Die ersten 24 Stunden sind Standgeldfrei!
Bestätigung des Unternehmers: Name: ____________________________________________________
(Stempel / Unterschrift): ___________________________________________________________
Firmenbuch-Nr.: 565689x UID-Nr.: ATU77356718
Bankverbindung: Volksbank Bad Mitterndorf IBAN: AT72 4501 0581 0000 6277 BIC: VBOEATWWSAL
Erstellt: QM am 08.10.2026 geprüft: QM am 08.10.2026 frei gegeben GF am 08.10.2026